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Fast jedes vierte Kind in Deutschland ist bereits online von einem Erwachsenen zu einem Treffen aufgefordert worden. Wenn Erwachsene Kinder im Netz mit sexuellen Absichten kontaktieren, nennt man das Cybergrooming. Dabei handelt es sich um eine Form des sexuellen Missbrauchs an Kindern. Die Kontaktsuche erfolgt meistens auf sozialen Medien wie Instagram, WhatsApp und Snapchat. Tatsächlich stellt aber jeder öffentliche Raum im Internet ein potentielles Risiko für Cybergrooming dar. Wir erklären, was Eltern und Lehrkräfte zum Schutz der Kinder tun können.
© flickr.com
Eine aktuelle Studie im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW hat über 2.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland zum Thema Cybergrooming befragt. Die Ergebnisse bestätigen, dass Cybergrooming längst kein Einzelphänomen mehr ist. Schon jedem sechsten Kind wurden von Erwachsenen Gegenleistungen versprochen, wenn sie Bilder oder Videos von sich verschicken. Jedes siebte Kind wurde bereits aufgefordert sich vor einer Webcam auszuziehen oder die Handykamera anzuschalten und etwa 15 Prozent aller Kinder haben ungewollt Nacktbilder zugesendet bekommen. Mädchen und Jungen sind gleichermaßen betroffen.
Die Kontaktaufnahme der Täterinnen und Täter beginnt meist mit freundlichen Nachfragen und großem Interesse an dem Leben, Alltag und Hobbys der Kinder. Oftmals fragen sie auch nach Handynummern oder anderen Möglichkeiten, den Kontakt auch außerhalb der verwendeten Plattform aufzunehmen. Zunächst geht es ihnen darum, eine Vertrauensbasis aufzubauen, bevor sie dann beginnen, Forderungen zu stellen. Diese nehmen dann mit der Zeit einen immer stärkeren sexualisierten Charakter an. Nicht selten versuchen sie auch die Kinder zu verunsichern oder ihnen ein schlechtes Gewissen einzureden, um ihr Ziel zu erreichen.
Für die betroffenen Kinder selbst ist es häufig sehr schwierig, über den Vorfall zu sprechen, denn das Thema ist für sie mit Scham behaftet. Umso ernster sollten Eltern und Lehrkräfte es nehmen, wenn sich ein Kind mit einem...