Schullizenz abschließen und weiterlesen!
- Voller Zugriff auf alle Inhalte
- Kompaktwissen, Praxistipps, Aktuelles
- Videos, Links und Downloads
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen - kurz UN-KRK - ist ein internationales Abkommen, das die Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit festlegt. Darin verpflichten sich die Staaten, die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte der Kinder zu gewährleisten. Sie betont, dass Kinder Träger:innen eigener, ganz spezifischer Rechte sind und diese Rechte kennen müssen, um sie einzufordern und zu verteidigen. Die Voraussetzung dafür ist Kinderrechtebildung. Das Kinderrechte-Portal des Netzwerks Kinderrechte unterstützt Lehr- und pädagogische Fachkräfte bei der Kinderrechtebildung und trägt so dazu bei, dass Kinderrechte fest im pädagogischen Alltag verankert werden. (Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Personen unter 18 Jahren. Analog zu dieser Definition sind im Folgenden mit dem Begriff „Kinder“ Kinder und Jugendliche gemeint.)
Rechte kennen, einfordern und verteidigen
Kinder haben ein Recht darauf, ihre Rechte zu kennen. Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen und erleben, wie diese im Alltag umgesetzt werden, können sie sich selbstbewusst und stark fühlen und sich gegen Ungerechtigkeit und Missachtung ihrer Rechte wehren. Sie können sich für ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse einsetzen und ihre Meinung äußern sowie sich für die Rechte anderer Kinder einsetzen und sich gegen Diskriminierung und Benachteiligung engagieren. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, eine inklusivere und gerechtere Gesellschaft zu schaffen.
Hierfür braucht es Kinderrechtebildung.
Kinderrechtebildung umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, Kinder über ihre Rechte zu informieren und ihnen die Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die sie brauchen, um ihre Rechte wahrzunehmen und sich für sie einzusetzen.
Kinderrechtebildung kann in verschiedenen Kontexten stattfinden, zum Beispiel in der Kita und Schule, in der Familie, in der Gemeinde oder in der Jugendarbeit. Einige konkrete Beispiele für Kinderrechtebildung sind Informationsveranstaltungen zu den Kinderrechten, Workshops, in denen Kinder lernen, wie sie ihre Meinung äußern und ihre Interessen vertreten können, Projekte, in denen Kinder erfahren, wie sie Verantwortung übernehmen und sich für die Gemeinschaft engagieren können sowie Spiel- und Lernangebote, die darauf abzielen, Kinder für die Themen Kinderrechte und Gleichberechtigung zu sensibilisieren.
Neben der expliziten Thematisierung von Kinderrechten in pädagogischen Settings ist es auch Teil der Kinderrechtebildung,...
Abb. 1: Checkliste Themenfelder