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Leistungsbewertungen gehören zu den zentralen Aufgaben einer Lehrkraft und stellen das Ergebnis einer pädagogisch-fachlichen Bewertung dar, ob und inwieweit die Ziele des Unterrichts erreicht wurden.
Noten dienen der Rückmeldung gegenüber der Schülerin/dem Schüler sowie deren/dessen Eltern über den Leistungsstand. Die Leistungsbewertung ist damit wichtiger Ausgangspunkt für die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern.
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Der Unterricht soll auch bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen im größtmöglichen Umfang erteilt werden, heißt es in § 1 der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG.
§ 2 sagt: „... (6) Distanzunterricht soll digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind“.
§ 5 klärt die Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer: „… Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie informieren die Schülerinnen und Schüler regelmäßig über die Lern- und Leistungsentwicklung. Besonders die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, in den Berufskollegs die für die Koordination in den Bildungsgängen zuständigen Lehrerinnen und Lehrer, achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler durch den Distanzunterricht nicht stärker als durch einen vollständigen Präsenzunterricht gefordert sind.“
Ist wegen des notwendigen Infektionsschutzes kein Präsenzunterricht möglich, findet Distanzunterricht statt. In diesen Fällen ist er dem Präsenzunterricht gleichwertig.
Abb. 1: Beispiel Dokumentation
Abb. 2: Verwaltungsakte im Schulbereich