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Corona hat auch seine Vorteile. So hat es dieses Virus nicht nur geschafft, ein ganzes Land lahm zu legen, sondern hat im Gegensatz dazu Bewegung in eine langwährende Diskussion gebracht, die aufgrund verhärteter Fronten zum Stillstand gekommen war: die Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten.
Streitpunkt zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung war die ungeklärte Frage, wer denn für den Support der Lehrergeräte aufzukommen habe. Lehrer*innen sind immerhin Landesbedienstete.
Für jeden privatwirtschaftlichen Unternehmer ist es selbstverständlich, dass er seine Angestellten mit der notwendigen Ausstattung versorgt, die sie zur Leistungserstellung benötigen. Für das Land NRW als Arbeitsgeber war dies für seine Lehrer*innen bislang nicht der Fall. Immerhin kann der privat angeschaffte und dienstlich genutzte Laptop von der Steuer abgesetzt werden.
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Wenn Schulen geschlossen werden müssen und von Lehrer*innen verlangt wird, Distanzunterricht zu erteilen, dann müssen sie auch mit dem notwendigen Equipment dafür ausgestattet werden.
Folgerichtig verkündete Ministerpräsident Laschet kurz vor den Sommerferien, gut drei Monate nach den Schulschließungen, dass es mit der Ausstattung der Lehrkräfte nach der Sommerpause losgehen solle. Jeder Lehrer solle ein mobiles Endgerät erhalten. Tatsächlich wurde auch die notwendige Richtlinie (BASS 11-02: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 28.07.2020) pünktlich auf den Weg gebracht und lag zum Ende der Sommerferien vor, so dass die Schulträger nun mit der Anschaffung der Geräte beauftragt sind. 500 Euro dürfen sie pro Lehrkraft ausgeben, inklusive Software und Zubehör.
Die Gelder dafür können bis Ende 2020 abgerufen werden. Dieser Zeitrahmen ist in jeder Hinsicht knapp bemessen, denn es müssen ja noch Ausschreibungen erfolgen.
So konnte von der Landesregierung verkündet werden, dass der Missstand endlich beherzt angepackt wird. Denn die Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten auf den Privatrechnern der Lehrerschaft ist schon seit geraumer Zeit datenschutzrechtlich unzulässig. Nur reichte dieses Argument über einen langen Zeitraum nicht aus, um Lehrer*innen Dienstgeräte zur Verfügung zu stellen.