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Beim Lernen und Arbeiten in Schule stehen immer die Menschen im Vordergrund.
Doch im Hintergrund von Unterricht, Leistungsbewertung und der Vergabe von Berechtigungen geht es immer auch um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Die Beteiligten im System Schule werden verwaltet und während des Ablaufs schulischer Prozesse entstehen fortwährend neue Daten. Was mit der Erhebung von Daten der Familie und des Kindes bei der Anmeldung an der Schule beginnt, setzt sie sich während der ganzen Schulzeit fort. Die Interaktion der verschiedenen beteiligten Personen untereinander sowie mit Stellen außerhalb der Schule erzeugt, sofern in schriftlicher Form dokumentiert, eine Flut an neuen Daten.
Welche Daten dabei von wem zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und übermittelt werden dürfen, unterliegt einem komplexen Regelwerk. Dieses ist im Schulgesetz NRW, anhängigen Verordnungen und Erlassen festgeschrieben.
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Datenschutz ist für Schule längst kein neues Thema mehr, doch erst mit der zunehmenden Digitalisierung der Schulverwaltung, der Lehrerarbeitsplätze und des Unterrichts ist dieses Thema zunehmend in den Vordergrund des schulischen Alltags gerückt.
Der Beginn der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kombination mit verstärkten Initiativen des Bundes und der Länder zur Digitalisierung des Unterrichts haben das Thema noch einmal mehr in den Fokus gerückt.
Schulleitungen, Lehrkräfte und auch Eltern sehen sich heute in einer Zeit des digitalen Wandels von Unterricht fortlaufend mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen konfrontiert: Kontaktlisten der Eltern, Fotos auf der Klassenfahrt, Videoaufnahmen im Sportunterricht, Nutzung einer App, Kommunikation über Plattformen, Entsorgung alter PC und Tablets und vieles mehr.