Sonstiges
Förderschule
Sekundarstufe 2
Sekundarstufe 1
Kompaktwissen
Organisation & Verwaltung
Grundschule
Testbetrieb

Gemeinsame und schuleigene Datenschutzbeauftragte – VO-DV II

Mit Datum vom 13. Dezember 2021 wurden die VO-DV I und VO-DV II durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die im Schulbereich zur Verarbeitung zugelassenen Daten geändert. Deutliche Veränderungen ergeben sich durch die Änderungen auch für die Bestellung von Datenschutzbeauftragten für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Regelungen wurden auch für die ZfSL geschaffen. 

In § 1 Abs. 6 der alten Fassung der VO-DV II war die Regelung zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten nur sehr knapp gefasst: „(6) Die in Absatz 1 genannten Behörden oder Einrichtungen bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte gemäß § 32a DSG NRW. Mehrere Stellen können gemeinsam einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn dadurch die Erfüllung seiner Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Für Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft bestellt das Schulamt eine Person, die die Aufgaben gemäß § 32a DSG NRW wahrnimmt.”

Die neue Fassung fällt deutlich umfangreicher aus, da Zuständigkeiten für die Bestellung neu zugewiesen werden, um personalvertretungsrechtliche Belange zu berücksichtigen, und auch die Möglichkeiten zur Bestellung erweitert werden:

„§ 1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Datensicherheit 

(6) (1) Die in Absatz 1 genannten Behörden oder Einrichtungen benennen behördliche Datenschutzbeauftragte gemäß Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung. (2) Mehrere Stellen können gemeinsam eine Person benennen, wenn dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. (3) Abweichend von Satz 1 wählen für Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft die Schulämter Personen aus, die in ihrem Bezirk die Aufgaben gemäß Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung wahrnehmen sollen. (4) Zur Wahrung personalvertretungsrechtlicher Interessen werden diese Personen nach Artikel 37 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung von den Bezirksregierungen benannt und an das jeweilige Schulamt anteilig zur Wahrnehmung der Funktion abgeordnet. (5) Schulen können stattdessen eine schuleigene...

Schullizenz abschließen und weiterlesen!

  • Voller Zugriff auf alle Inhalte
  • Kompaktwissen, Praxistipps, Aktuelles
  • Videos, Links und Downloads

Das könnte Sie auch interessieren

Urheberrecht in der Schule: Was ist erlaubt, was nicht?

Aktuelles
Sonstiges
Förderschule
Sekundarstufe 2
Medienerziehung & Mediendidaktik
Sekundarstufe 1
Grundschule
Testbetrieb
Schulform

Darf ich ein bestimmtes YouTube-Video im Unterricht zeigen? Kann ich einen Text von einer Website in den Unterrichtsmaterialien für die Schülerinnen und Schüler übernehmen? Wie zitiere ich eigentlich die Quelle richtig, wenn ich Inhalte aus dem Internet verwende?

Cybermobbing, Sexting & Co.

Sonstiges
Förderschule
Sekundarstufe 2
Sekundarstufe 1
Kompaktwissen
Grundschule
Testbetrieb
Beratung & Qualifizierung

Der Begriff „Cybermobbing“ ist seit geraumer Zeit in allen Medien präsent – aber was ist das genau, welche Formen gibt es und welche rechtlichen Folgen kann Cybermobbing haben? Rechtsanwältin Gesa Stückmann, die sich seit 2007 aufgrund eines Falls in der eigenen Kanzlei mit diesem Thema beschäftigt, beleuchtet diese Fragen.

Internet-ABC: Kinderrechte im digitalen Raum erlebbar machen

Förderschule
Medienerziehung & Mediendidaktik
Praxistipp
Sekundarstufe 1
Grundschule
Testbetrieb

Kinder haben Rechte – auch in der digitalen Welt! Seit 30 Jahren gibt es die UN-Kinderrechtskonvention, in der die verschiedenen Rechte von Kindern weltweit aufgeführt sind. Aber wussten Sie, dass die Kinderrechte auch auf den digitalen Raum übertrag- und anwendbar sind? Erfahren Sie mehr!

Hate Speech im schulischen Alltag: Was ist das?

Förderschule
Sekundarstufe 2
Sekundarstufe 1
Startseite
Kompaktwissen
Grundschule
Testbetrieb
Beratung & Qualifizierung
Medienerziehung

Hetze und Hass sind ein die gesamte Gesellschaft betreffendes Phänomen. Laut Forsa waren 96 Prozent der 14- bis 24-Jährigen online mit Hatespeech konfrontiert. Der Schulalltag zeigt oft, dass auch Jüngere schon diese Erfahrungen gemacht haben.

Hass im Internet soll Menschen einschüchtern und sie mundtot machen. Eine Hilfestellung.

Zurück