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Das Schulentwicklungsteam des Friedrich-Rückert-Gymnasiums in Düsseldorf hat sich auf den Weg gemacht, eine 1:1-Ausstattung der Schüler:innen mit elternfinanzierten Geräten umzusetzen. Erfahren Sie mehr über diesen komplexen Schulentwicklungsprozess.
Im Koalitonsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung ist sie festgeschrieben: die 1:1-Ausstattung der Schüler:innen mit digitalen Endgeräten. Aber wie diese finanziell umgesetzt werden soll, ist dort leider nicht nachzulesen. So steht dort salomonisch offenlassend: „Mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickeln wir die Lernmittelfreiheit weiter und öffnen uns für neue digitale Inhalte und Anbieter.“
Daraus geht leider nicht eindeutig hervor, wer denn nun die digitalen Endgeräte bezahlen soll. Von der Vorgängerregierung initiiert stehen für viele Schulen Fördergelder aus dem EU-React-Programm zur Verfügung. Diese sind vom Sozialindex der jeweiligen Schule abhängig und sind an die jeweilige Schule gebunden.
So beobachtet man in der Schulrealität eine höchst heterogene Verteilung der begehrten Endgeräte, und einen sehr unterschiedlichen Umgang der einzelnen Schulträger damit.
Schulträger mit einem weniger guten Sozialindex (Beispiel: Gelsenkirchen) profitieren von den Fördermitteln des REACT-EU-Programm (BASS 11-02 Nr. 47) und der Digitalen Ausstattungsinitiative des Landes NRW (BASS 11-02 Nr. 46), das ihnen ausreichend Fördermittel für eine 1:1-Ausstattung zukommen lässt.
Kommunen mit einem besseren Sozialindex erhalten leider weniger Fördergelder, die nicht für eine 1:1-Ausstattung aller Schüler:innen ausreichen. Sie setzen auf eine Finanzierung durch die Eltern (Beispiel: Stadt Willich). Wieder andere Kommunen hoffen auf weitere Fördermittel und denken weiter über die Umsetzung nach, so zum Beispiel die Stadt Düsseldorf.
Konkret bedeutet dies, dass es teilweise vom Wohnsitz der Eltern abhängig ist, ob ein Kind...