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Mit der Digitalisierung sind die Nutzungsmöglichkeiten auch im Unterricht vielfältiger geworden. Was auf der einen Seite den Unterricht bereichert und vielleicht spannender macht, führt jedoch auch zu Unsicherheiten aufseiten der Lehrenden.
Was hat das Urheberrecht eigentlich mit der Schule zu tun? Jede Menge. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat hierzu folgende Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht.
© Monkey Business / stock.adobe.com
Lehrer*innen nutzen zur Unterrichtsvorbereitung und auch im Unterricht nicht nur eigene Materialien, sondern greifen häufig auch auf bereits bestehende Unterlagen wie Skripte, Übungen und Musteraufgaben zurück. In den Klassen kommen Schulbücher zum Einsatz.
Zunehmend wird der Unterricht auch digital unterstützt, z. B. durch Bilder, Videos und Animationen. Auch Schüler*innen können mit dem Urheberrecht in Berührung kommen. Wenn sie z. B. einen Vortrag halten, werden häufig Bilder, Texte oder Grafiken aus dem Internet für PowerPoint-Präsentationen oder ausgedruckt für Plakate verwendet. Zugleich können sie natürlich selbst Urheber sein, z. B. wenn sie etwas malen, gestalten oder schreiben.
Es stellen sich Fragen wie:
Diese und weitere Fragen sowie grundlegende Informationen zum Urheberrecht in der Schule werden in einer neuen Handreichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgegriffen.