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Nachdem der DigitalPakt im Frühjahr 2019 beschlossen wurde, das Schulministerium die entsprechende Richtlinie (BASS 11-02 Nr. 34) veröffentlicht hat, geht es jetzt um die Frage, was geschehen muss, damit das Geld in die Schulen gelangt.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger für den DigitalPakt Schule ist immer der Schulträger, mit dem gemeinsam ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TpEK) erstellt werden muss. Ohne dieses TpEK ist eine Förderung nicht möglich. Was ist zu tun? Welche Fristen sind einzuhalten?
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Zur Vorbereitung sollten die Schulen ihre technischen Bedarfe klären und pädagogisch begründen können. Außerdem muss geklärt sein, wie das Kollegium für die Nutzung der angeschafften Technik pädagogisch qualifiziert werden kann. Bereits vorhandene Medienkonzepte können zur Erstellung des TpEK herangezogen werden.
Beim TpEK handelt es sich um eine kurze Aufstellung der jetzigen digitalen Ausstattung der Schule und der geplanten zukünftigen digitalen Ausstattung der Schule.
Die Anforderungen an die zukünftige Ausstattung muss pädagogisch-didaktisch begründet sein.
Das TpEK kann nur in enger Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schule erstellt werden, da beide Seiten wichtige Informationen dazu zusammenstellen müssen.
Für die Förderanträge dokumentieren Schule und Schulträger ihre Vereinbarungen zu den Förderbereichen
Um die Strukturvorlage ausfüllen zu können, muss der Schulträger u.a. folgende Punkte bezüglich des derzeitigen und des geplanten digitalen Ausbaus der Schule klären: